Vergütungsanträge und Verhandlungsunterlagen werden nach den Vorschriften des SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII erstellt. Dazu zählen Pflegesatzverhandlungen und Verhandlungen der Investitionsbeträge für vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste, als auch Vergütungsverhandlungen in der Eingliederungshilfe.